Treffpunkt Fahrland

e.V.

Kontakt

Geschäftsstelle:

 

033208 / 50 357

geschaeftsstelle@treffpunkt-fahrland.de

 

Elternsprechzeiten:

Dienstag

08.00 - 9.30 Uhr und                                                                                                                                                                                            14.30 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch

08.00 - 12.00 Uhr

 

Kindergarten:

 

Haus 1 033208/ 50 291

Haus 2 033208/ 231 106

kita@treffpunkt-fahrland.de

 

Hort:

 

033208/ 57 520

hort@treffpunkt-fahrland.de

 

Kinder- und Jugendfreizeitzentrum:

 

033208/ 21 016

kjfz@treffpunkt-fahrland.de

 

Fachberatung Kindertagespflege (Tagesmütter):

 

0151/ 259 646 70

kindertagespflege@treffpunkt-fahrland.de

 

Unsere Hausordnung

Mit Abschluss des Betreuungsvertrages erkennen Sie die Hausordnung unserer KITA an.

1.  Wir empfehlen vor Aufnahme des Kindes eine 2 wöchige Eingewöhnung.

2.  Bei Erstaufnahme des Kindes ist eine ärztliche Bescheinigung über die „KITA – Tauglichkeit“ sowie den

     Impfausweis vorzulegen

3.  Unsere KITA ist von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

4.  Die Aufsichtspflicht der Erzieherinnen beginnt bei der Übernahme des Kindes und endet nach Übergabe an die            

     Erziehungsberechtigten oder deren schriftlich Beauftragten.

5.  Erfolgt die Kinderbetreuung über die Öffnungszeit hinaus und entsteht auf Grund dieser Situation ein Mehraufwand,

     dieser kann zusätzlich zum Elternbeitrag geltend gemacht werden. Je angefangene Betreuungsstunde werden 15 Euro

     in Rechnung gestellt.

6.  Von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr ist in unserer Einrichtung Frühstückszeit. Kinder die nach 8.00 Uhr kommen, sollten zu

     Hause gefrühstückt haben.

7.  Bitte bringen Sie Ihr Kind bis spätestens 9.00 Uhr in die Einrichtung, da wir pünktlich mit den pädagogischen

     Angeboten, Lernangeboten, Basteln, Malen, Sport, Musikschule und Kinderkirche anfangen wollen.

8.  Von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist in unserem Haus Mittagsruhe. Kinder werden nur in Ausnahmefällen und in Absprache

     mit der Erzieherin zu dieser Zeit abgeholt.

9.  Das Tragen von Schmuck, wie zum Beispiel Halsketten ist den Kindern bei uns untersagt!

10. Bei Krankheit muss das Kind fernbleiben. Die Einrichtung ist darüber zu informieren. Ansteckende Krankheiten

     gemäß Infektionsschutzgesetz sind meldepflichtig und Bedürfen zur Wiederaufnahme des Kindes eine  

     Bescheinigung vom Arzt. Bei Fieber dürfen die Kinder erst wieder in die Einrichtung, wenn sie zwei Tage fieberfrei waren.

11. Medikamente werden nur nach einer schriftlichen Anweisungsvorschrift des Arztes verabreicht.

12. Im Interesse des Kindes sollte ein Erziehungsberechtigter jederzeit erreichbar sein.

     Denken Sie daran Ihre Telefonnummern regelmäßig zu aktualisieren.

13. Jährlich finden in der KITA ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen statt. Die Eltern werden dazu vorher benachrichtigt.

14. Die Bettwäsche Ihres Kindes wird in regelmäßigen Abständen zum Waschen mitgegeben.

15. Das Kind benötigt Wechselwäsche (in einem Beutel), Bettwäsche, einen Schlafanzug, Hausschuhe,

      ein kleines Handtuch, Sportsachen und einen Sportbeutel (ab Gruppe 3) und einen dicken Aktenordner. Trägt das Kind    

      Wäsche vom Haus, bringen Sie diese bitte so schnell wie möglich gewaschen wieder mit.

16. Jedes Kind hat Anrecht auf Urlaub, somit hat jedes Kind mindestens 2x 2 Wochen im Jahr Urlaub oder

      mindestens 1x 3 Wochen, davon 2 Wochen zusammenhängend in den Sommerferien.

17. Anregungen und Hinweise, gleich welcher Art, richten Sie bitte an die Gruppenerzieherin, Leiterin oder Elternvertreter.

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