Treffpunkt Fahrland

e.V.

Kontakt

Geschäftsstelle:

 

033208 / 50 357

geschaeftsstelle@treffpunkt-fahrland.de

 

Elternsprechzeiten:

Dienstag

08.00 - 9.30 Uhr und                                                                                                                                                                                            14.30 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch

08.00 - 12.00 Uhr

 

Kindergarten:

 

Haus 1 033208/ 50 291

Haus 2 033208/ 231 106

kita@treffpunkt-fahrland.de

 

Hort:

 

033208/ 57 520

hort@treffpunkt-fahrland.de

 

Kinder- und Jugendfreizeitzentrum:

 

033208/ 21 016

kjfz@treffpunkt-fahrland.de

 

Fachberatung Kindertagespflege (Tagesmütter):

 

0151/ 259 646 70

kindertagespflege@treffpunkt-fahrland.de

 

Tagesmütter in Kooperation mit dem Treffpunkt Fahrland e.V.

 

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Hinweise zur Anmeldung eines Betreuungsbedarfs

 

Insofern Sie wünschen, dass ich den Betreuungsbedarf für Ihr Kind gegenüber den Tagespflegepersonen auf einer unserer nächsten monatlichen Beratungen kommuniziere, bitte ich Sie mir über das Feld E-Mail KONTAKT / E-Mail schreiben auf unserer Website mitzuteilen:

 

  1. Name, Vorname und Geburtsdatum Ihres Kindes, eventuell abweichende Namen der Eltern,
  2. Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer sowie
  3. den voraussichtlichen Betreuungsbedarf ab wann und für wie viel Stunden am Tag.

 

Diese Daten werden dann in unserer Anmeldeliste eingepflegt und den mit uns kooperierenden Tagespflegepersonen zur Verfügung gestellt. Insofern ein freier Platz zur Verfügung steht, würde ich Ihnen dies mitteilen. Selbstverständlich können Sie auch direkt mit den Tagespflegepersonen in Kontakt treten. Bitte bedenken Sie, dass die Tagespflegepersonen sich tagsüber um die Kinder kümmern, bitte rufen Sie bei Anfragen möglichst nur in der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr bei den Tagespflegepersonen an.

Einen Betreuungsvertrag würden Sie im Falle des gegenseitigen Einvernehmens dann direkt mit der Tagespflegeperson abschließen. Der beim Jugendamt Potsdam zu beantragende und und von diesem erteilte Rechtsanspruchsbeleg ist dafür unerlässlich. Für den monatlich fälligen Elternbeitrag gilt die Elternbeitragssatzung Potsdams.

 

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